Scheinargument: Der Gesandte Allahs (saws) hat einem Anführer erlaubt, nach etwas anderem zu urteilen als nach dem, was Allah (swt) herabgesandt hat

Die falschen Gelehrten behaupten, es sei erlaubt, nach etwas anderem zu urteilen als dem, was Allah (swt) herabgesandt hat, denn der Gesandte Allahs (saws) sagte zu einem von ihm ernannten Befehlshaber:

»Gib ihnen nicht das Urteil Allahs, sondern dein eigenes.«

Antwort:

Wer dieses Scheinargument in die Welt setzte, ist eine ignorante Person, die den Gesandten Allahs (saws) schlimm verleumdet hat. Dieser Aussage zufolge hat der Prophet (saws) erlaubt, nicht nach dem zu urteilen, was Allah (swt) herabgesandt hat, sprich Kufr zu begehen. Wie kann man über den Gesandten Allahs (saws) solche Lügen verbreiten? Wer an »La ilaha illallah Muhammadun Rasulullah« in wahrer Bedeutung glaubt, kann weder solch einen Gedanken in sich tragen noch es den Menschen verkünden. Denn wer die wahre Bedeutung von La ilaha illallah kennt und wahrhaftig daran glaubt, weiß genau, dass der Gesandte Allahs (saws) geschickt wurde, um die Gebote Allahs anzuwenden und alle Gesetze außer denen Allahs abzulehnen. Sie nehmen die folgende Überlieferung als Beweis:

Buraydah Ibn Hasib sagte:

»Wenn der Gesandte Allahs (saws) einen Befehlshaber für eine Armee oder einen Feldzug bestimmte, riet er ihnen, Allah (swt) zu fürchten und die Muslime unter seiner Befehlsgewalt gerecht zu behandeln. Er sagte zu ihnen:

›Beginnt den Kampf gegen die Kuffar mit dem Namen Allahs und für die Verherrlichung Seines Wortes! Wenn du eine Festung umzingelst und sie unter der Bedingung herauskommen wollen, dass du das Urteil Allahs über sie anwendest, so lasse sie nicht mit dem Urteil Allahs, sondern mit deinem eigenem Urteil herauskommen. Denn du kannst nicht wissen, ob dein Urteil über sie mit dem Urteil Allahs übereinstimmt.‹«[1]

Niemand, der auch nur die geringste Kenntnis über diesen Hadith hat, würde daraus ableiten, dass es erlaubt sei, nach etwas anderem zu richten als dem, was Allah (swt) herabgesandt hat. Dieser Hadith zeigt, dass ein Mudschtahid in seinem Idschtihad Fehler machen kann. Sollte der Mudschtahid in seinem Idschtihad richtig liegen, dann stimmt sein Urteil mit dem Urteil Allahs überein, sollte er falsch liegen, so stimmt es nicht mit dem Urteil Allahs überein.

Der Gesandte Allahs (saws) sagte:

»Wenn der Richter Idschtihad macht und richtig liegt, so bekommt er zwei Belohnungen, falls nicht, bekommt er nur eine Belohnung.«[2]

Der Gesandte Allahs (saws) wollte damit folgendes sagen: »Solltest du mit etwas konfrontiert werden, worüber du das Urteil Allahs und Seines Gesandten nicht kennst und du deshalb Idschtihad machen musst, so sage nicht, dass dein Idschtihad das Urteil Allahs ist. Denn es kann sein, dass dein Urteil nicht mit dem Urteil Allahs übereinstimmt. Sage deshalb, dass es dein Urteil ist.« Die Aussage »Denn du kannst nicht wissen, ob dein Urteil über sie mit dem Urteil Allahs übereinstimmt« erklärt dies auf eine eindeutige Weise.


[1] Muslim

[2] Bukhari, Muslim