Was ist mit den Begriffen Aslu’d-din und Usulu’d-din gemeint?

Die Begriffe »Usul« (Grundlagen) oder »Asl« (Grundlage) werden in Büchern über Wissen und Fiqh hauptsächlich in den folgenden drei Bedeutungen benutzt:

Erstens: Der Begriff »Aslu’d-din« wird in der Bedeutung von »Tauhid« oder von »Die Grundlage des Islam« benutzt.

Zweitens: Der Begriff »Usulu’d-din« wird in der Bedeutung von »Die Grundlagen des Glaubens« benutzt. Diese Grundlagen werden mit Überlieferungen festgelegt, welche den Grad Mutawatir nicht erreichen und sich meistens auf Themen beschränken, die mit dem Verborgenen zu tun haben, wie z.B. die Bestrafung im Grab. Zu diesem Abschnitt zählen auch Glaubensgrundsätze, die sowohl mit Qat’i-Beweisen als auch mit Dhanni-Beweisen bestimmt werden. Die Gelehrten der Ahlu Sunna haben anlehnend auf diesen Beweisen Grundlagen ermittelt und sie zu den Grundlagen der Religion gezählt. Obwohl andere islamische Gruppen diese Beweise akzeptierten, ließen sie ihnen jedoch nicht dieselbe Bedeutung zukommen wie die Ahlu Sunna. So haben sie das, was die Ahlu Sunna zu Usulu’d-din zählte, nicht dazu gezählt.

Drittens: Der Begriff »Usulu’d-din« wird in der Bedeutung von »Die Grundlagen des Fiqh« oder »Die Grundlagen der Scharia« benutzt. Dazu zählt jede Norm im Fiqh und in der Scharia, die mit kla­ren Auslegungen oder durch Nachforschungen erwiesen sind.

Diesen Erklärungen zufolge sind die Bezeichnungen »Asl« oder »Usul« gemeinsame Begriffe, die nicht nur eine Bedeutung aussagen, sondern mehrere. Werden die Stellen, an denen diese Worte benutzt werden, nicht richtig verstanden, so könnte dieser Verständnisfehler leicht zu einer Verwechslung von Themen führen, bei denen die Unwissenheit entschuldigt und Themen bei denen diese nicht entschuldigt wird und noch viele andere Themen. So wird man in Büchern über Fiqh und der Aqida einiges finden, das zur Grundlage der Religion gehört und worin die Unwissenheit entschuldigt wird. Versteht man nicht, was gemeint ist, so könnten einige vermuten, es handle sich um den Tauhid, welcher die Grundlage der Religion bildet und in dem die Unwissenheit eigentlich keine Entschuldigung darstellt. Dieses Verständnis könnte zu der Überzeugung führen, die Unwissenheit gelte in der Annullierung des Tauhid als Entschuldigungsgrund, was natürlich nicht korrekt ist. Denn im Tauhid, der die Grundlage der Religion bildet, ist die Unwissenheit keine Entschuldigung.