Die deutlichste Eigenschaft eines islamischen Staates ist die, dass dort die Gesetze Allahs herrschen. Es ist undenkbar, dass der Staat diesbezüglich irgendwelche Kompromisse eingeht, denn ansonsten wäre er kein islamischer Staat mehr. An dem Zeitpunkt, an dem ein islamischer Staat gegründet wird, muss alles verboten werden, was Allah (swt) verboten hat und alles befohlen werden, was Allah (swt) befohlen hat. Es ist nicht gestattet die Einführung der islamischen Gesetze schrittweise vorzunehmen mit dem Vorwand, dass die Menschen es nicht tragen könnten.
Diese Behauptung ist aus zwei Gründen falsch:
Erstens: Die Gesetze Allahs (swt) entsprechen der gesunden Veranlagung des Menschen und stellen das einzige Lebenssystem dar, welches dem Menschen sowohl im Diesseits als auch im Jenseits ein gerechtes und glückliches Leben verleiht. Wenn dem so ist; wie können die menschengemachten Gesetze, die aus der Lust und Laune bestimmter Menschen stammen und das Volk sowohl im Diesseits als auch im Jenseits in Verderbnis führen, den Gesetzen Allahs (swt) vorgezogen werden?! Solch ein Verhalten ist mit dem Iman an Allah (swt) nicht vereinbar. Denn der Iman an Allah (swt) setzt voraus, dass die Herrschaft im Himmel und auf der Erde allein nur Allah (swt) gehört. Zudem bedeutet diese Behauptung, dass die menschengemachten Gesetze höher stünden als die Gesetze Allahs (swt) und dass sie eher der Veranlagung des Menschen entsprechen. Aus diesem Grund widerspricht solch ein Glaube in jeder Hinsicht dem Islam.
Zweitens: Sobald die Kenntnis über die Verbote Allahs (swt) vorhanden ist, muss man sie sofort anwenden. Der Mensch hat nicht das Recht dazu die Verbote schrittweise einzuführen. Sollten die Verbote Allahs (swt) nicht sofort angewendet werden, so hätte man entweder ein Verbot Allahs (swt) erlaubt oder eine Erlaubnis Allahs (swt) verboten. Dies wäre eindeutig Kufr und es wäre nicht mehr die Rede von einem islamischen Staat.
Der Gesandte Allahs (saws), der über die Wichtigkeit dieser Angelegenheit Bescheid wusste, hat als erste Amtshandlung nach der Gründung des islamischen Staates in Medina, ihren Bewohnern verkündet, dass die Rechtsprechung Allah und Seinem Gesandten gehört und dass sie ausschließlich nur ihnen gehorchen müssen. Diese Verpflichtung sehen wir an dem Vertrag, den der Gesandte Allahs (saws) mit den Bewohnern von Medina geschlossen hat. Eine Bedingung dieses Vertrages lautet:
„Tritt eine Streitigkeit oder Uneinigkeit auf zwischen denjenigen, die dieses Abkommen akzeptiert haben, so gehört die Entscheidung darüber Allah und Seinem Gesandten.“ (Ibn Hischam)
Einige der heutigen Staaten behaupten, dass sich das Volk erst an die islamischen Gesetze gewöhnen muss und sie deshalb langsam an diese Gesetze herangeführt werden sollten. Doch solange diese Staaten und ihre Führer die Gesetze Allahs (swt) nicht vollständig anwenden, sind sie keine Muslime, auch wenn sie sich als solche ausgeben. Denn wenn in einem Staat nicht die Gesetze Allahs (swt) herrschen, so herrschen dort die Gesetze des Taghuts. Und wer die Gesetze des Taghuts anwendet, erhält das Urteil Kafir.