Beispiel zum Taghut: Der Zins
Allah (swt) sagt in Seinem Buch: »Doch hat Allah den Handel erlaubt und den Zins verboten.«[1] In diesem Qur’anvers verbietet Allah (swt) deutlich jeglichen Umgang mit Zinsen. Sollte nun ein Staatsoberhaupt trotz dieses Qur’anverses ein Gesetz erlassen, das den Banken das Arbeiten mit Zinsen erlaubt, hätte er dem Gesetz Allahs zuwidergehandelt und etwas, was Allah …