Beispiele zur Ibada

Die meisten der heutigen Menschen, die gefragt werden, was die Ibada ist, antworten mit »Das tägliche Pflichtgebet, das Fasten, die Zakah, der Hajj« und dergleichen. Zudem wissen sie, dass diejenigen, die eines davon zu anderen statt Allah (swt) verrichten, Ihm dadurch Partner beigesellen, sprich Schirk begehen.

Doch außer dem Gebet, dem Fasten, der Zakah und dem Hajj gibt es noch weitere Arten der Ibada, von denen jedoch die meisten Menschen keine Kenntnis haben. Im Folgenden werden einige Beispiele angeführt, die helfen sollen, die Ibada so zu verstehen, wie sie von Allah (swt) befohlen wurde.

1. Beispiel:

Allah (swt) sagt:

»Gewiss, die Entscheidung gehört allein Allah. Er hat euch befohlen, nicht anderen, sondern nur Ihm zu dienen. Das ist die richtige Religion! Die meisten Menschen wissen jedoch nicht (dass die Befugnis der Entscheidung bei Allah liegt)[1]

Mit der Aussage »Gewiss, die Entscheidung gehört allein Allah«teilt uns Allah (swt) eindeutig mit, dass das Recht auf Gesetzgebung allein ihm zusteht.

Folglich ist es eine Ibada, dieses Recht nur Allah (swt) zuzusprechen, und Schirk, es ganz oder teilweise irgendeinem Geschöpf zu geben. Wer dies tut, tritt sofort aus dem Islam aus und seine guten Taten werden nichtig. Sofern er diesen Schirk nicht vor seinem Tod bereut und diesem nicht abschwört, wird sein letzter Aufenthaltsort das Höllenfeuer sein, worin er auf ewig bleiben wird.

Die Aussage »Er hat euch befohlen, nicht anderen, sondern nur Ihm zu dienen«bedeutet, dass, wenn man das Recht auf Entscheidung einem anderen außer Allah (swt) zuspricht, sei es ganz oder auch nur teilweise, man die Ibada zu diesem verrichtet, sich damit dem Befehl Allahs widersetzt und Schirk begangen hätte.

Wer das Recht auf Gesetzgebung und Herrschaft einem anderen außer Allah (swt) zuspricht, hätte ihn dadurch zu seinem Gott erklärt, auch wenn er nicht sagt: »Das ist mein Gott.«

Mit der Aussage »Das ist die richtige Religion«wird uns zudem mitgeteilt, dass die einzig wahre Religion, die von Allah (swt) akzeptiert wird, die Religion ist, bei der das alleinige Recht auf Gesetzgebung nur Ihm zugesprochen wird. Die Entscheidungsgewalt (das Recht auf Gesetzgebung, das Gebieten und Verbieten) kann keinem außer Allah (swt) gehören. Er ist der einzig wahre Gott, folglich hat nur Er allein das Recht auf jegliche Ibada.

Des Weiteren teilt uns Allah (swt) mit der Aussage »Die meisten Menschen wissen jedoch nicht« mit, dass die meisten Menschen nicht wissen, dass das Recht auf Gesetzgebung allein Allah (swt) gehört. Sie wissen auch nicht, dass die Anerkennung Allahs als einzigen Gesetzgeber genauso eine Ibada ist, wie das tägliche Pflichtgebet, das Fasten, die Zakah oder der Hajj. Somit begeht jeder Schirk, der das Recht der Entscheidungsgewalt und der Gesetzgebung einem anderen außer Allah (swt) zuspricht.

2. Beispiel:

Allah (swt) sagt:

»(O Allah) Dir allein dienen wir und Dich allein bitten wir um Hilfe.«[2]

»O ihr Muslime, erinnert euch! Ihr habt (im Kampf bei Badr)euren Herrn um Hilfe (für den Sieg)gerufen und Er erhörte euer Bittgebet und sagte: ›Gewiss, Ich werde euch mit tausend einander folgenden Engeln helfen.‹«[3]

In diesen Qur’anversen teilt uns Allah (swt) eindeutig mit, dass der Hilferuf und das Bitten um Beistand in Situationen der Bedrängnis eine Ibada sind. Wer nun andere statt Allah (swt) in Angelegenheiten um Hilfe bittet, die nur in Seiner Macht liegen, oder Tote und andere Dinge, die ihn nicht erhören können, um Beistand ruft, hätte großen Schirk begangen und wäre somit ein Muschrik. Gleiches gilt für den, der sie darum bittet, seine Bedürfnisse zu stillen, ihn von seinen Bedrängnissen zu befreien, seine Sorgen zu beseitigen oder Ähnliches zu tun.

Allah (swt) sagt:

»Wer befindet sich in einem noch größeren Irrtum als jene, die anderen außer Allah dienen, die (ihren Anbetern)bis zum Tag der Auferstehung nicht antworten können und ahnungslos über die zu ihnen verrichtete Anbetung sind?«[4]

»(O Mein Gesandter!) Bete nicht anstatt Allah etwas an, das dir weder nutzen noch schaden kann! Wenn du etwas anderes außer Allah anbetest, wirst du gewiss einer von den Ungerechten (Muschrikun)sein (die Allah Sein Recht vorenthalten und sich selbst Unrecht zufügen)(O Mein Gesandter!)Wenn Allah dir Schaden (wie Sorge, Not oder Leid)widerfahren lässt, so gibt es niemanden außer Ihm, der ihn beseitigen könnte. Wenn Er für dich Gutes will (wie Erleichterung oder reichliche Versorgung), so gibt es niemanden, der Seine Gabe verhindern könnte. Den Schaden und das Gute lässt Er seinen Dienern zukommen, wem von ihnen Er will. Allah ist al-Ghafur (Der Seinen Diener vergibt, die aufrichtig ihre Sünden bereuen, wieder in den Gehorsam zu Allah zurückkehren und sich davor hüten, dieselbe Sünde erneut zu begehen), ar-Rahim (Der Seine Diener, die auf diese Weise von ihren Sünden Taubah machen, für diese nicht bestraft und ihnen Gnade erweist)[5]

»Wisset, die Religion, die keinen Schirk enthält, gehört Allah. Diejenigen, die statt Ihn andere zu engen Freunden nehmen, sagen: ›Wir dienen ihnen nur, damit sie uns Allah näher bringen.‹ Gewiss wird Allah zwischen ihnen über das richten, worüber sie uneins sind. Zweifellos leitet Allah nicht recht, wer ein Lügner und ein Kafir ist.«[6]

Diese und andere Ibada-Arten, die im Qur’an und in der Sunna erwähnt werden, gebühren nur Allah (swt). Keine davon darf zu einem anderen außer Allah (swt) verrichtet werden – weder zu einem Engel noch zu einem Propheten noch zu sonstigen Dingen. Es gibt keinen Menschen, der ungerechter und weiter abgeirrt ist als jener, der eine dieser Ibada-Arten zu einem Geschöpf verrichtet statt zu seinem Schöpfer. Denn jeder, der eine Ibada zu etwas anderem statt Allah (swt) verrichtet, hätte dadurch Allah (swt) geleugnet, großen Schirk begangen und wäre ein Muschrik geworden. Selbst wenn er vorgibt, dadurch Allah (swt) näher kommen zu wollen.


[1]Yusuf: 40

[2]al-Fatiha: 4

[3]al-Anfal: 9

[4]al-Ahqaf: 5

[5]Yunus: 106-107

[6]az-Zumar: 3