Die Bedingungen von »La ilaha illallah«: 5. Die Wahrhaftigkeit (As-Sidq)

Die Wahrhaftigkeit ist das Gegenteil von Falschheit und Heuchelei. »La ilaha illallah« muss mit Wahrhaftigkeit bestätigt werden. Dies bedeutet die Unterwerfung gegenüber der islamischen Scharia, die Akzeptanz ihrer Urteile, die Bestätigung ihrer Nachrichten, die Befolgung ihrer Befehle und das Einhalten ihrer Verbote. 

Allah (swt) sagt:

»Unter den Menschen gibt es solche, die sagen: ›Wir glauben an Allah und an den Jüngsten Tag‹, doch sie glauben nicht. Sie versuchen Allah und diejenigen, die Iman haben, zu betrügen. Doch sie betrügen nur sich selbst, aber merken es nicht. In ihren Herzen ist Krankheit (der Heuchelei und der Zweifel). Allah hat ihre Krankheit vermehrt, weil sie logen und für sie wird es eine schmerzliche Strafe geben.«[1]

»Meinen die Menschen etwa, dass sie (in Ruhe) gelassen werden, nur weil sie sagen: ›Wir haben den Iman angenommen‹, ohne (mit ihrem Leben und ihrem Besitz) geprüft zu werden (damit kenntlich wird, ob sie tatsächlich den Iman angenommen haben)? Es ist nicht so, wie sie meinen. Gewiss, Wir haben schon diejenigen vor ihnen (mit Dingen) geprüft (die ihnen gefielen und schwerfielen). Gewiss wird Allah (für euch) diejenigen, die (im Iman) wahrhaftig sind und die Lügner kenntlich machen.«[2]

Der Gesandte Allahs (saws) sagte:

»Wer von ganzem Herzen bestätigend ›La ilaha illallah Muhammadun Rasulullah‹ bezeugt, dem verwehrt Allah den Eintritt in die Hölle.«[3]

»Meine Fürsprache gilt für jenen, der aufrichtig ›La ilaha illallah‹ bezeugt und mit der Zunge das bestätigt, was in seinem Herzen ist und mit dem Herzen das bestätigt, was auf seiner Zunge ist.«[4]


[1]  (al-Baqara: 8-10)

[2]  (al-Ankabut: 2-3)

[3]  (Bukhari, Muslim)

[4] (Hakim)