Der Mu’min wendet sich bei Streitigkeiten an Allah (swt) und Seinen Gesandten (saws)

Allah (swt) sagt:

»Wenn ihr über irgendetwas (ob groß oder klein) uneinig seid und wirklich an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, dann überlasst die Uneinigkeit Allah (dem Qur’an) und (während seiner Lebenszeit) Seinem Gesandten (und nach seinem Tod der Sunnah. Entnehmt die Lösung aus diesen beiden Quellen, da sie jede Uneinigkeit lösen werden). Dies ist (sowohl im Diesseits als auch im Jenseits) besser für euch und nimmt einen besseren Ausgang (weil die Gerechtigkeit ihren Platz findet und die Uneinigkeit aufgehoben wird)[1]

»Nein (sich vom Taghut richten zu lassen, führt nicht zu einer guten und gerechten Übereinkunft)! O Mein Gesandter, bei deinem Herrn, sie besitzen solange nicht den Iman, bis sie dich (Muhammad und nach deinem Tod die islamische Scharia) zum Richter über alles machen, worin sie uneins sind, und dann gegenüber deinem Urteil, ohne innerlich auch nur das geringste Unbehagen zu verspüren, Zufriedenheit zeigen, und sich deinem Urteil, ohne den geringsten Einwand, völlig unterwerfen.«[2]

In diesem Vers wird deutlich, dass die Gültigkeit des Iman und des Islam an die folgenden drei Bedingungen geknüpft ist: 

1) In jeder Angelegenheit Allah (swt) und Seinen Gesandten (saws) zum Richter zu nehmen. 

2) Gegenüber dem Urteil Allahs (swt) und Seines Gesandten (saws) kein Unbehagen im Herzen zu verspüren 

3) Sich den Urteilen Allahs (swt) und Seines Gesandten (saws) sowohl äußerlich als auch innerlich zu unterwerfen. 

Wer diese drei Bedingungen nicht erfüllt, gehört weder zu den Mu’minun noch zu den Muslimen, sondern zu den Kuffar. Auch diejenigen, die sich zwar äußerlich unterwerfen, sich jedoch innerlich widersetzen, gehören zu den Kuffar. Die Menschen bezeichnen sie als Muslime, da sie nicht wissen können, was in ihren Herzen ist, tatsächlich sind sie Heuchler. 

Aus dieser Ayah ist die Pflicht zu entnehmen, sich in jeder Rechtsstreitigkeit dem Gesandten Allahs (saws) als Richter zuzuwenden, denn Allah (swt) sagt: 

»[…] bis sie dich (Muhammad und nach deinem Tod die islamische Scharia) zum Richter über alles machen, worin sie uneins sind […]« 

Weiterhin bietet diese Ayah einen Beweis dafür, dass der Gesandte Allahs (saws) nicht nach Lust und Laune sprach, sondern entsprechend der Offenbarung. 

Allah (swt) sagt:

»Und er (Muhammad) spricht niemals nach seiner Lust und Laune. Der Qur’an, den er vorträgt und alles, was vom Himmel zu ihm kommt, sind nur eine Offenbarung von Allah (und nicht etwas, was er erfindet)[3]

Aus diesem Grund darf man sich bei Streitigkeiten nur dem Qur’an und der Sunnah des Gesandten Allahs (saws) zuwenden. 

Allah (swt) sagt:

»(O ihr Menschen!) Folgt dem (Qur’an und der Sunnah), was von eurem Herrn zu euch (mittels Seines Gesandten Muhammad) herabgesandt wurde (richtet euer Leben nach den Urteilen dieser beiden Quellen). Nehmt euch keine nahen Freunde außer Allah (ob von den Menschen oder Dschinn) und folgt ihnen nicht Allah widersprechend (indem ihr ihnen die Entscheidungsgewalt gebt)(O ihr Muschrikun!) Wie wenig ihr euch ermahnen lasst. (Hättet ihr euch ermahnen lassen, wäret ihr dem gefolgt, was Unserem Gesandten Muhammad offenbart wurde und hättet von allem abgelassen, was diesem widerspricht)[4]

Die Befolgung der Gesetze Allahs (swt) stellt eine Ibadah dar. Wer sich einer anderen Gesetzgebung als der Allahs unterwirft, hätte folglich die Ibadah zu anderen verrichtet und damit Allah (swt) einen Partner beigesellt. 

Allah (swt) sagt:

»Gewiss, die Entscheidung gehört allein Allah. Er hat euch befohlen, nicht anderen, sondern nur Ihm zu dienen. Das ist die richtige Religion! Die meisten Menschen wissen jedoch nicht (dass die Befugnis der Entscheidung bei Allah liegt)[5]

Die Pflicht eines Dieners ist es, sich in jeder Angelegenheit, sei sie noch so klein, allein den Gesetzen Allahs (swt) zu unterwerfen und die Gesetze im Leben ordnungsgemäß umzusetzen. Das erste und grundlegende Gesetz, das unbedingt erlernt und umgesetzt werden muss, ist der Tauhid. D.h. die Ibadah nur zu Allah (swt) zu verrichten, Ihm nichts beizugesellen, Ihn von allen mangelhaften Eigenschaften freizusprechen und von allen Taten Abstand zu nehmen, die den Tauhid ungültig machen. 

Zudem ist der Mu’min verpflichtet, alle Gesetze Allahs zu studieren, die seine persönlichen Lebensumstände betreffen. So muss sich etwa ein Händler sehr gut mit dem Handelsrecht im Islam auskennen. Befindet er sich im Daru‘l-Harb, muss er wissen, wie man dort Handel treiben kann, ohne Kufr zu begehen. 

Jeder Muslim ist dazu verpflichtet, sich bei Uneinigkeiten vor den Gesetzen Allahs (swt) richten zu lassen. Denn die einzige Instanz, die Streitigkeiten unter den Menschen ohne Unrecht und zur Zufriedenheit aller Streitparteien in gerechter Weise regeln kann, ist der Qur’an und die Sunnah. Diese beiden Quellen enthalten alle erforderlichen Gesetze für jegliche Angelegenheit. 

Allah (swt) sagt:

»Wir haben alles in einem Buch geschrieben, ohne etwas auszulassen.«[6]

»Er sandte das Buch, das in allen Bereichen nur die Wahrheit mitteilt, das nichts außer der Wahrheit enthält und das die einzige Quelle darstellt, an die man sich wenden muss, um die Wahrheit zu erlangen, damit in allem, worin die Menschen uneinig sind, (gerechte) Urteile gegeben werden.«[7]

»O Mein Gesandter! Wir haben dir das Buch (den Qur’an) herabgesandt, das in allen Bereichen nur die Wahrheit mitteilt, nichts außer der Wahrheit enthält und die einzige Quelle darstellt, an die man sich wenden muss, um die Wahrheit zu erlangen, damit du zwischen den Menschen (in allem, worin sie uneinig sind, gerecht) urteilst, wie es Allah dir gezeigt und gelehrt hat.«[8]

»Und o Mein Gesandter! (Wenn die Kuffar dich um einen Rechtsspruch ersuchen, dann) Richte zwischen ihnen mit dem, was Allah herabgesandt hat (dem Qur’an)! Folge nicht ihrer Lust und Laune und hüte dich davor, dass sie dich von einem Teil dessen, was Allah zu dir herabgesandt hat (von einigen Urteilen des Qur’an), abweichen lassen!«[9]

Wer trotz der Tatsache, dass im Qur’an und in der Sunnah Gesetze zu allen Angelegenheiten vorhanden sind, sich nicht vor ihnen richtet lässt oder sich anderen Quellen zuwendet oder auch nur die Absicht dazu hat, der hat sich vor dem Taghut richten lassen und Schirk begangen.

Allah (swt) sagt:

»O Muhammad, sieh dir den Widerspruch der Heuchler an (die nicht in wahrer Bedeutung den Iman angenommen haben)! Obwohl sie behaupten, an das zu glauben, was zu dir herabgesandt wurde und was vor dir herabgesandt wurde, wollen sie sich vor dem Taghut richten lassen (vor jenen, die mit etwas anderem richten als der islamischen Scharia). Doch ihnen wurde befohlen, den Taghut (in all seinen Formen) abzulehnen (um in den Islam eintreten zu können). Der Schaytan jedoch will sie tief in die Irre (in den großen Schirk) führen (indem er sie glauben lässt, weiterhin als Muslime zu gelten, auch wenn sie sich vor dem Taghut richten lassen und ihn nicht ablehnen)[10]


[1]     An-Nisa: 59

[2]     An-Nisa: 65

[3]     An-Nadschm: 3-4

[4]     Al-A‘raf: 3

[5]     Yusuf: 40

[6]     Al-An’am: 38

[7]     Al-Baqarah: 213

[8]     An-Nisa: 105

[9]     Al-Mai’dah: 49

[10]    An-Nisa: 60

[11]    Al-Baqarah: 257

[12]    Al-Baqarah: 256