Diejenigen, denen man gehorchen muss

In der islamischen Religion gilt der Gehorsam ausschließlich Allah (swt) und Seinem Gesandten (saws). Insofern ist ein Muslim verpflichtet, auch denen zu gehorchen, denen gegenüber Allah (swt) den Gehorsam befohlen hat. 

Allah (swt) sagt: 

»O ihr, die ihr den Iman (an Allah, den Gesandten und den Qur‘an) angenommen habt! Gehorcht Allah und gehorcht auch Seinem Gesandten (befolgt Seine Befehle und haltet Seine Verbote ein). Gehorcht auch euren Anführern und Gelehrten (solange sie euch keine Sünde befehlen)[1]

Die Ulu’l Amr, denen man zum Gehorsam verpflichtet ist, sind: 

1) Die Anführer, welche die Muslime führen 

2) Die Mudschtahid-Gelehrten, welche die Muslime bezüglich des Wissens führen 

Im Gegensatz zum absoluten Gehorsam gegenüber Allah (swt) gibt es beim Gehorsam gegenüber Anführern und Gelehrten Grenzen. Die Gehorsamkeit ihnen gegenüber ist solange Pflicht, wie sie den Qur’an und die Sunnah befolgen und daraus ihre Urteile ableiten. Den Aussagen der Mudschtahid-Gelehrten darf man nur insoweit folgen, wie sie dem Qur’an und der Sunnah entsprechen. Wird jedoch ein Verbot oder ein Gebot erteilt, das sich nicht auf diese beiden Quellen stützt, so bekommt die Person das Urteil Kafir und Taghut. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie als Mudschtahid bekannt ist. 

Der Gesandte Allahs (saws) sagte: 

»Gehorcht ihnen, solange sie sich nicht Allah und Seinem Gesandten widersetzen.«[2]

»Bezüglich der Auflehnung gegen Allah darf keinem Geschöpf Gehorsam geleistet werden.«[3]

Jemandem, der die Befugnis der Gesetzgebung für sich beansprucht, diese zu erteilen und ihm zu gehorchen, ist Kufr. Beansprucht diese Person jedoch nicht das Recht der Gesetzgebung, so stellt der Gehorsam ihr gegenüber eine Sünde dar. So etwa bei einer Person, die andere zum Konsum alkoholischer Getränke aufruft und ihrer Aufforderung in dem Bewusstsein nachgegangen wird, dass der Konsum alkoholischer Getränke verboten ist. 


[1]     An-Nisa: 59

[2]     Buchari / Muslim

[3]     Ahmad Ibn Hanbal