Die Anrufung anderer als Allah

Allah (swt) sagt:

»O Mein Gesandter! Sag zu den Muschrikun: ›(Wenn euch ein Unheil zustößt, dann) Verlangt doch von denen, die ihr (fälschlicherweise) als Götter außer Allah anseht, das Unheil von euch aufzuheben oder es von euch abzulenken und schaut, ob sie dazu fähig sind. Das können sie niemals. (Wie kann also ein unfähiges Wesen ein Gott sein?!) Das, was diese Muschrikun um Hilfe rufen und anbeten, suchen miteinander wetteifernd (mit guten Taten) selbst einen Weg, um Allah näher zu kommen. Sie hoffen auf die Gnade ihres Herrn und fürchten Seine Strafe. Denn vor der Strafe deines Herrn muss man sich unbedingt in Acht nehmen.‹«[1]

»Sag zu den Muschrikun: ›(Wenn euch ein Unheil zustößt, dann) Verlangt doch von denen, die ihr (fälschlicherweise) als Götter außer Allah anseht, das Unheil von euch aufzuheben oder es von euch abzulenken und schaut, ob sie dazu fähig sind.‹« O Muhammad! Sag zu diesen Muschrikun: »Ruft das, was ihr Allah als Partner beigesellt an, fleht sie an und verlangt es von ihnen. Gewiss haben sie weder die Macht dazu, eure Sorgen zu lindern, noch sie von euch zu nehmen und stattdessen auf andere zu übertragen. Einzig Allah (swt) hat die Macht hierzu, Der weder einen Partner besitzt noch jemanden, der Ihm gleich ist.«

»Die Wesen, die diese Muschrikun um Hilfe rufen und sie anbeten, suchen miteinander wetteifernd (mit guten Taten) selbst einen Weg, um Allah näher zu kommen.« Bei den Personen, die die Muschrikun im Bittgebet anrufen, handelt es sich um Isa (as), die Engel, die Dschinn, Rechtschaffene oder andere, die selbst nach Wegen suchen, um sich Allah (swt) zu nähern. Bäume, Steine und dergleichen sind hier nicht gemeint. Der Begriff »Wasilah« bedeutet Gehorsam und gute Tat und hat mit dem, was einige Irregeleitet behaupten, nichts zu tun. Sie verstehen unter Wasilah das Einsetzen einer toten rechtschaffenen Person als Vermittler und Fürsprecher. Nach Ansicht anderer handelt es sich um das Bittgebet zu Allah (swt), welches neben dem Grab einer rechtschaffenen Person getätigt wird. Diese Irregeleiteten behaupten, dass man eine rechtschaffene Person als Vermittler einsetzen darf, um sich dadurch Allah (swt) zu nähern. Doch dies ist ein Aberglaube und ein offensichtlicher Irrgang.

»Sie hoffen auf die Gnade ihres Herrn und fürchten Seine Strafe.« Die Ibadah ist erst dann vollkommen, wenn sie Furcht und Hoffnung beinhaltet. Denn die Furcht vor Allah (swt) bewahrt einen davor, etwas Schlechtes zu tun und die Hoffnung auf Seine Gnade bewahrt einem die Gehorsamkeit zu Allah.

»Denn vor der Strafe deines Herrn muss man sich unbedingt in Acht nehmen.« Man sollte sich vor Allah (swt) hüten und alles tun, um nicht in die Hölle zu kommen. Wir suchen Zuflucht bei Allah (swt) vor der Strafe des Feuers. Aus den obigen Versen geht deutlich hervor, dass es großer Schirk ist, rechtschaffene Personen als Vermittler zwischen sich und Allah (swt) einzusetzen und daran zu glauben, dass diese einen Allah (swt) näher bringen können. Dieser Vers erläutert eindeutig den Tauhid. Er erklärt uns, dass das Bittgebet zu anderen außer Allah (swt) dem Tauhid widerspricht und zeigt uns unmissverständlich, dass der Tauhid nur dann gültig ist, wenn nur Allah (swt) im Bittgebet angerufen wird. Zudem teilt Allah (swt) hier den Muschrikun, die andere statt Allah anrufen, folgendes mit:

»Diese Leute, die ihr anruft, damit sie euch beistehen, sind außerstande, einen Schaden von euch abzuwenden oder diesen zu euren Gunsten verlaufen zu lassen. In Wirklichkeit haben sie selbst ein Bedürfnis nach dem, was ihr von ihnen verlangt, da auch sie einen Weg suchen, sich Allah zu nähern. Wie könnt ihr nur Menschen um Hilfe rufen, die selbst bedürftig sind? Dies ist eine offensichtliche Torheit.«

Allah (swt) sagt:

»Jene, die ihr außer Allah anbetet, besitzen nicht einmal etwas Geringes wie das Häutchen eines Dattelkerns (wie könnt ihr sie demnach anbeten?). Wenn ihr sie um Hilfe ruft, hören sie euch nicht. Und sollten sie euch hören, können sie euch nicht helfen. Und am Jüngsten Tag werden sie es ablehnen, dass ihr sie angebetet und Allah beigesellt habt. O Mein Gesandter! Niemand kann dir eine wahre Mitteilung geben wie Allah, Der Kenntnis über alles hat.«[2]

Der Tauhid verlangt die Abkehr vom Schirk. Nur Allah (swt) allein darf angerufen werden. Selbst Engel oder Gesandte dürfen nicht um Hilfe gerufen werden. Wer dies trotzdem tut, hätte sich keineswegs vom Schirk abgekehrt. Tatsächlich ist der Zustand dieser Leute verblüffend. Denn sie rufen jene um Hilfe, die selbst bedürftig sind und nach Wegen suchen, um sich Allah zu nähern. Wie sollte jemand, der selbst bedürftig ist, die Bedürfnisse anderer erfüllen können?

Aus diesem Vers geht folgende Bedingung der Schahadah „La ilaha illallah“  hervor: Jeder ist dazu verpflichtet, sich vom Schirk abzukehren und davon abzulassen, Verstorbene um Hilfe zu rufen, damit sie bei Allah für einen selbst Fürsprache einlegen oder einen Schaden abwenden. Und dies ist die Bedeutung von „La ilaha illallah“.

Geschöpfe werden auf folgende drei Arten um Hilfe gerufen:

a) Der erlaubte Hilferuf: Dies ist das Bitten um Hilfe in Dingen, zu denen die Geschöpfe imstande sind. Dies ist erlaubt und gehört nicht zum Hilferuf, der eine Anbetung darstellt.

Der Gesandte Allahs (saws) sagte:

„Wenn sie dich rufen, antworte ihnen.“[3]

b) Der allgemeine Hilferuf: Dies ist das Anrufen von Geschöpfen in Angelegenheiten, die nur in der Macht Allahs liegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Geschöpfe noch leben oder bereits verstorben sind. Diese Art des Hilferufs ist großer Schirk, weil man dadurch ein Geschöpf Allah  gleichgestellt hätte. Wie z.B. folgender Hilferuf: „O soundso, lasse das Kind im Bauch meiner Frau ein Junge werden.“ 

c) Der Hilferuf an Verstorbene: Dies ist der Hilferuf an Verstorbene, die einen weder erhören noch einem antworten können. Dabei spielt es keine Rolle, ob man den Verstorbenen um etwas bittet, wozu er zu Lebzeiten imstande war. Denn ein Mensch besitzt nach seinem Ableben keinerlei Verfügungsgewalt mehr über jegliche Geschehnisse in der Welt. Auch kann er mit den uns bekannten Sinnesorganen nichts mehr wahrnehmen. Folglich ist auch diese Art des Hilferufs großer Schirk, weil man dadurch dem Verstorbenen eine Macht zugesprochen hätte, die ihm von Allah nicht gegeben wurde.


[1]  (al-Isra: 56-57)

[2] (Fatir: 13-14)

[3] (Bukhari, Muslim)