Die 1. Stufe der islamischen Religion: Der Islam

»Islam« ist aus dem Wort »Unterwerfung« abgeleitet. Sich zu unterwerfen bedeutet, den Befehlen zu gehorchen und sich zu ergeben.  Der Begriff »Islam« hat zwei Schar’i-Bedeutungen; eine Spezifische und eine Allgemeine.

1) Spezifische Bedeutung: Wenn der Begriff »Islam« gemeinsam mit dem Begriff »Iman« erwähnt wird, so ist damit seine spezifische Bedeutung gemeint, die folgendermaßen lautet: Sich den Befehlen Allahs mit äußerlich sichtbaren Taten zu unterwerfen, wie dem Tauhid oder dem Gebet.

2) Allgemeine Bedeutung: Sollte der Begriff »Islam« gesondert erwähnt werden, so ist damit die allgemeine Bedeutung gemeint, die folgendermaßen lautet: Bezüglich Glauben und Taten ausnahmslos der Scharia Allahs zu gehorchen und sich ihr zu unterwerfen.

Die Säulen des Islam

1) Das Bezeugen von »La ilaha illallah Muhammadun Rasulullah«

2) Das Verrichten der Pflichtgebete

3) Das Entrichten der Zakah

4) Das Fasten im Monat Ramadan

5) Das Vollziehen der Hajj

Nun werden wir diese Säulen einzeln erläutern: 

Die 1. Säule des Islam: Das Bezeugen von »La ilaha illallah Muhammadun Rasulullah«

Allah (swt) sagt:

»Die Gerechtigkeit aufrechterhaltend (durch Beweise in Seiner Schöpfung und durch Seine Gesandten) gibt Allah offenkundig bekannt, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer Ihm; auch die Engel und die Gelehrten bezeugen, dass es keinen wahren Gott gibt außer Allah und nur Er angebetet werden darf. Wisset, es gibt außer Allah keinen wahren Gott.«[1] 

Dass Allah (swt) Seine eigene Einzigkeit bezeugt bedeutet: Allah (swt) weiß, dass Seine Diener Ihn für einzig erklären müssen, Er teilt es ihnen mit, erläutert es und befiehlt ihnen, es umzusetzen. Dass Allah (swt) bezeugt, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer Ihm, bedeutet, dass jegliche Behauptung der Göttlichkeit seitens Seiner Geschöpfe ungültig ist, sowie dass nur Ihm die Eigenschaft der Göttlichkeit gebührt. Dies erfordert, dass man nur Ihn als Gott akzeptiert und alle falschen Götter ablehnt.

Mit diesem Zeugnis wird die Aufmerksamkeit auf folgende Tatsachen gelenkt:  Allah (swt) akzeptiert nur die Ibada, die aufrichtig und innerhalb des islamischen Rahmens zu Ihm verrichtet wird. Nur dann hätte man entsprechend der von Allah (swt) geforderten Ergebenheit gehandelt. Eine rein aus Glauben und Gefühlen bestehende Aqida hat keinen Wert. Nur, wenn ihr die praktische Ausübung der Ibada, die Gehorsamkeit und die Unterwerfung hinzukommt, erhält sie ihren wahren Wert.

In jeder Epoche gibt es Menschen, die trotz ihrer Behauptung an Allah (swt) zu glauben, Ihm in der Ibada Partner zur Seite stellen, indem sie statt der Scharia Allahs andere Rechtssysteme anwenden, sich Menschen beugen, die nicht dem Qur’an und der Sunnah folgen, und ihre Wertmaßstäbe, Ansichten und Moral anderen Quellen entnehmen. All das widerspricht ihrer Behauptung, an Allah zu glauben und ist zudem nicht vereinbar mit dem Zeugnis Allahs, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer Ihm.

Das Zeugnis der Engel und der Wissenden zeigt, dass sie nur den Geboten Allahs (swt) gehorchen, sich in jeder Angelegenheit nur Seinem System zuwenden und ohne jeglichen Zweifel und Widerspruch all das akzeptieren, was von Allah (swt) kommt. Dieser Qur’an-Vers zeigt deutlich, dass das Glaubensbekenntnis »La ilaha illallah Muhammadun Rasulullah« die erste Bedingung des Islam ist. 

Die 2. und 3. Säule des Islam: Das Pflichtgebet und die Zakah

Allah (swt) sagt: 

»Obwohl ihnen befohlen wurde, aufrichtig in der Religion und gereinigt von allen Arten des Schirks, nur Allah zu dienen, das Gebet (unter Einhaltung seiner Bedingungen und Säulen) zu verrichten und die Zakah zu entrichten. Und dies ist die einzig richtige Religion.«[2]

Die 4. Säule des Islam: Das Fasten

Allah (swt) sagt: 

»O ihr, die ihr den Iman habt! Das Fasten ist euch zur Pflicht erklärt worden, wie es den Gemeinschaften vor euch zur Pflicht erklärt worden ist.«[3]

Die 5. Säule des Islam: Die Hadsch

Allah (swt) sagt:

»Wem es möglich ist, die Hadsch zu vollziehen, dem ist die Hadsch für Allah zu Seinem Hause (zur Kaaba) als Pflicht aufgetragen.«[4]


[1]  (Al-i Imran: 18)

[2] (al-Bayyina: 5) 

[3]  (al-Baqara: 183)

[4] (Al-i Imran: 97)