1) Das Beisammensein mit den Muschrikin, weil man sie und ihre Religionen liebt
Das widerspricht der Pflicht, sich von ihnen abzukehren und ist deshalb Kufr.
Der Gesandte Allahs (saws) sagte:
»Ich bin fern von dem Muslim, der mit den Muschrikin zusammensitzt.« Die Gefährten fragten: »Warum o Gesandter Allahs!« Er antwortete: »Denn zwischen ihnen muss eine solche Entfernung sein, dass Muslim und Kafir gegenseitig nicht das Feuer sehen, das sie anzünden.«[1]
2) Das Beisammensein mit den Muschrikin, weil man sie unterstützen, ihnen helfen und ihnen folgen will oder weil man Gefallen an ihnen findet
Auch diese Taten führen dazu, dass ein Muslim den Islam verlässt. Schließlich wird dadurch enge Freundschaft mit den Muschrikin geschlossen. Jeder, der den Muschrikin enge Freundschaft zeigt, bekommt auch das gleiche Urteil wie sie.
Allah (swt) sagt:
»O ihr, die ihr (an Allah, an Seinen Gesandten und an das, was ihm herabgesandt wurde) in wahrer Bedeutung glaubt! Nehmt nicht die Juden und die Christen zu engen Freunden, sie sind die engen Freunde voneinander! Wer von euch sie zu engen Freunden nimmt, der ist zweifellos einer von ihnen. Gewiss, Allah leitet ein ungerechtes Volk nicht recht.«[2]
Für einen Muslim, der notwendigerweise mit den Muschrikin beisammen sein muss, ist dies erlaubt, solange er seine Religion vollständig erfüllen und den Muschrikin offen sagen kann, dass er gegen sie und ihre Religion Groll hegt, ihnen keine enge Freundschaft zeigt und sich von ihnen distanziert.
D.h. wer zuvor ein Kafir war und danach Muslim wurde und in seinem Land nicht die Möglichkeit hat, seine Abkehr von den Kuffar und ihren Religionen offen zu äußern, aber in ein anderes Land auswandern kann, in dem er bezüglich seines Glaubens in Sicherheit ist, so wäre die Auswanderung für ihn Pflicht. Ihre Unterlassung wäre in diesem Fall eine Sünde. Doch falls er dazu keine Möglichkeit findet, so muss er sich gemäß seiner Kraft sich von den Muschrikin und ihren Religionen distanzieren, seine Beziehungen zu ihnen verringern und sich solange gedulden, bis sich ihm ein Ausweg ergibt.
[1] (Abu Dawud, Tirmidhi)
[2] (al-Ma’ida: 51)