Der Mu’min stellt die Gehorsamkeit gegenüber Allah (swt) und Seinem Gesandten (saws) über alles

Allah (swt) sagt: 

»Und falls ihr wirklich Mu’minun seid, so gehorcht (stets) Allah und Seinem Gesandten.«[1]

In dieser Ayah stellt Allah (swt) den Gehorsam gegenüber Ihm Selbst und Seinem Gesandten als Bedingung, um die Bezeichnung Mu’min erhalten zu können. Fehlt auch nur ein Teil dieser Bedingung, ist es nicht möglich, ein Mu’min zu sein. 

1) Der Gehorsam gegenüber Allah (swt): Dies ist der Gehorsam gegenüber Seinem Buch, dem Qur’an, und beinhaltet die Unterwerfung gegenüber den darin enthaltenen Geboten und Verboten. 

2) Der Gehorsam gegenüber Seinem Gesandten (saws): Darunter fällt die Pflicht, während seiner Lebenszeit ihm persönlich und nach seinem Dahinscheiden den Befehlen und Verboten zu gehorchen, die er in seiner Sunnah mitgeteilt hat. 

Allah (swt) sagt: 

»Wenn Allah und Sein Gesandter in einer Angelegenheit eine Entscheidung getroffen haben, so haben der gläubige Mann und die gläubige Frau nicht mehr das Recht, in ihrer Sache einen anderen Weg einzuschlagen. Wer sich gegen Allah und Seinen Gesandten auflehnt, der ist offenkundig irregegangen.«[2]

Der Gehorsam gegenüber Allah (swt) allein reicht jedoch nicht aus, um ein Mu’min werden zu können. Damit man den geforderten Gehorsam erfüllen kann, ist es unbedingt erforderlich, auch dem Gesandten Allahs (saws) zu gehorchen, denn Allah (swt) hat im Qur’an die Gehorsamkeit gegenüber Seinem Gesandten zur Pflicht erklärt. Demzufolge ist es Kufr, sich den Befehlen des Gesandten Allahs (saws) zu widersetzen, ebenso wie es Kufr ist, sich den Befehlen Allahs (swt) zu widersetzen. Denn die Nicht-Akzeptanz der Sunnah, die den Qur’an erläutert und zusätzliche Urteile mitteilt, ist Kufr. Diese Verse dienen als eindeutige Antwort auf diejenigen, die sagen: »Uns reicht der Qur’an, wir benötigen die Sunnah nicht.« 

Allah (swt) sagt: 

»Wenn die Mu’minun zu Allah und Seinem Gesandten gerufen werden, damit zwischen ihnen gerichtet wird, dann ist das einzige, was ein wahrer Mu‘min tun muss, zu sagen: ›Wir hören und gehorchen.‹ Das sind jene, die (sowohl im Diesseits als auch im Jenseits) zu den Gewinnern gehören.«[3]

Aus diesem Vers ergibt sich, dass ein Mu’min allein Allah (swt) und Seinem Gesandten (saws) gehorcht. Im Gegensatz dazu werden die Juden wie folgt beschrieben: 

»Sie sagten: ›Wir hören, doch wir widersetzen uns.‹«[4]

Die Juden sprachen »Wir hören […]«und gaben somit verbal bekannt, dass sie die Befehle Allahs (swt) akzeptieren. Mit ihren Taten aber sagten sie »[…] wir widersetzen uns«, denn ihre Lebensweise widersprach den Befehlen ihres Propheten Musa (as). 

Der Gehorsam besteht nicht nur daraus, die Befehle Allahs (swt) mündlich zu bestätigen, so wie es schon die Juden taten. Vielmehr müssen die Befehle Allahs in die Tat umgesetzt werden, um zu denen gehören zu können, die am Ende dieser Ayah hervorgehoben werden: 

»[…]Das sind jene, die (sowohl im Diesseits als auch im Jenseits) zu den Gewinnern gehören.«

Andernfalls gleicht man den Juden und gehört sowohl im Diesseits als auch im Jenseits zu den Verlierern. Unabhängig von Ort und Zeit stellt ein Mu’min die Gehorsamkeit gegenüber Allah (swt) und Seinem Gesandten (saws) über alles. Er ist sich dessen bewusst, dass er die Eigenschaft Mu’min verliert, sollte er anderen gehorchen und dadurch die Grenzen Allahs (swt) und Seines Gesandten (saws) überschreiten. Je nachdem, was er für eine Handlung begangen hat, würde er zu einem Sünder oder gar zu einem Kafir werden. 

Wer sich in einer Sache, über die ein eindeutiges Urteil Allahs und Seines Gesandten vorhanden ist, vor menschengemachten Urteilen richten lässt, diese den Urteilen Allahs gleichstellt oder glaubt, es stehe ihm frei, zwischen dem Urteil Allahs und den menschengemachten Urteilen zu wählen, wird zu einem Kafir. Wer jedoch die Gesetzgebung nur Allah (swt) zuspricht, aber aufgrund seiner Begierden und seiner Schwäche in bestimmten Angelegenheiten ungehorsam ist, wird zu einem Sünder und verliert die Eigenschaft Mu’min. So etwa bei Taten wie Unzucht oder Diebstahl. 

Um trotz des Ungehorsams ein Muslim bleiben zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein: 

1) Der feste und zweifellose Glaube daran, dass das Urteil Allahs bezüglich der begangenen Sünde wahr ist. 

2) Der Glaube an das Verbot dieser Tat sowie die reuige Zuwendung zu Allah (swt). 

3) Wurde man von anderen gesehen, muss man für das begangene Fehlverhalten sichtbar Scham empfinden und die Falschheit dieser Tat erklären. Zudem muss man diese Tat bereuen und darf sich damit keinesfalls rühmen. 

Ein Muslim, der eine Sünde begeht, vermeidet eine öffentliche Zurschaustellung und würde sich niemals mit seiner Sünde rühmen. Vielmehr empfindet er große Scham für seine Schwäche und begeht eventuelle Fehltaten heimlich. Begeht man eine Sünde öffentlich und versucht sich damit zu rühmen, wird deutlich, dass weder Reue noch Scham in Bezug auf die Sünde empfunden wird. 

Durch das fortdauernde Begehen einer bestimmten Sünde kann man ein Kafir werden. So ist es etwa bei einem Mädchen, das die Pubertät erreicht hat und ständig die islamische Kleidungsvorschrift missachtet. Aus ihrer anhaltenden Handlung geht hervor, dass sie diese Sünde für erlaubt erklärt.

Im Gegensatz dazu gilt dieses Urteil nicht, wenn lediglich hin und wieder die Kleidungsvorschrift nicht eingehalten wird. 

Wer eine Bar, eine Bank oder ein Bordell eröffnet, wird zweifelsfrei zu einem Kafir, denn mit einer solchen Handlung wird das Verbotene für erlaubt erklärt. 

Im Gegensatz dazu ist der Konsum von Alkohol, der Verzehr von Zinsen und das Begehen von Unzucht eine Sünde und führt nicht zum Austritt aus dem Islam, da in diesen Fällen kein Erlauben dieser Verbote vorliegt. 

Damit ein Muslim nicht aus dem Islam austritt, sondern als Sünder gilt, müssen die bereits erwähnten Bedingungen unbedingt erfüllt sein. 


[1]     Al-Anfal: 1

[2]     Al-Ahzab: 36

[3]     An-Nur: 51

[4]     Al-Baqarah: 93

[5]     At-Taubah: 37

[6]     Al-Mughni / Scharhu’l Kabir, Band: 11, S. 326-327