Das Anerkennen anderer Gesetze als denen von Allah (swt)

Allahs (swt) sagt:

„Die Juden haben ihre Rabbiner und die Christen ihre Priester statt Allah zu Herren genommen (indem sie ihnen gehorchten, wenn sie die Verbote Allahs erlaubten oder die Erlaubnisse Allahs verboten). Die Christen haben auch (Isa) den Messias, den Sohn Maryams zum Gott genommen. Obwohl ihnen von Allah (und von allen Gesandten, einschließlich Isa) befohlen wurde, nur Allah, Dem Einzigen zu dienen und außer Ihm nichts anzubeten. Es gibt keinen anbetungswürdigen Gott außer Ihm. Er ist fern von dem, was sie Ihm beigesellen (sowie von allen Mangelhaftigkeiten, nichts ist Ihm in irgendeiner Hinsicht gleich, Er ist in Seinem Wesen, Seinen Taten und Seinen Eigenschaften einzig und nur Ihm gebührt die Anbetung).“[1]

Adiyy bin Hatem (ra) sagte: 

»Ich ging zum Gesandten Allahs (saws) und trug dabei noch ein Kreuz aus Gold. Als er mich sah, sagte er: 

›O Adiyy! Werfe diesen Götzen weg, den du um den Hals trägst!‹

Ich warf es sofort weg. Er las gerade den Vers at-Tauba: 31. Nachdem er ihn zu Ende gelesen hatte, sagte ich zu ihm: 

›Wir beteten sie doch nicht an!‹

Er sagte: 

›Wenn sie das Erlaubte Allahs verboten und Seine Verbote erlaubten, habt ihr ihnen dabei nicht gehorcht?‹

Ich antwortete: 

›Ja.‹

Daraufhin sagte der Gesandte Allahs (saws): 

›Auf diese Weise haben sie sie angebetet.‹«[2]

Aus diesem Qur’an-Vers und dem Hadith geht folgendes klar und deutlich hervor:

Wer anderen außer Allah (swt) und Seinem Gesandten (saws) absolut ge­horcht, sich vom Buch und der Sunnah abwendet, das Ver­botene (Haram) für erlaubt oder das Erlaubte (Halal) für verboten erklärt, oder denen gehorcht, die das tun, so hätte er sich andere zu Herren genommen statt Allah (swt). Wo doch der Tauhid erfordert, dass man nur Allah (swt) und Seinem Gesandten (saws) absoluten Gehorsam leistet. Auch zeigt dieser Vers, dass der Gehorsam in Angelegenheiten, in denen das Verbotene erlaubt und das Erlaubte verboten werden, eine Ibadah ist. Aus diesem Grund wurde hier die Ibadah als Gehorsam erklärt und Gott (Ilah) als ein Wesen beschrieben, zu dem die Ibadah verrichtet und dem gehorcht wird. 

Folglich gilt: Wer denen gehorcht, die das Erlaubte Allahs verbieten oder Seine Verbote erlauben, hätte sie auf diese Weise angebetet. 


[1]   (at-Tauba: 31)

[2]  (Tafsir al-Baghawi, Band: 3, S. 285)