Beispiel zum Taghut: Der Zins

Allah (swt) sagt in Seinem Buch:

»Doch hat Allah den Handel erlaubt und den Zins verboten.«[1]

In diesem Qur’anvers verbietet Allah (swt) deutlich jeglichen Umgang mit Zinsen. Sollte nun ein Staatsoberhaupt trotz dieses Qur’anverses ein Gesetz erlassen, das den Banken das Arbeiten mit Zinsen erlaubt, hätte er dem Gesetz Allahs zuwidergehandelt und etwas, was Allah (swt) für Haram (verboten) erklärt hat, für Halal (erlaubt) erklärt, selbst dann, wenn er dies nicht offen zugeben würde. Dadurch hätte er sich selbst ein Recht zugesprochen, das nur dem Herrn und dem Schöpfer der Welten gehört, nämlich das Recht, über Menschen zu richten und Gesetze zu erlassen. Demnach hätte sich diese Person allein mit dieser Tat über die von Allah (swt) gesetzten Grenzen hinweggesetzt und sich zu einem Gott erklärt, auch wenn sie niemals offen behaupten würde »Ich bin ein Gott neben Allah«, wie Pharao es seinerzeit tat. Folglich wäre sie ein Taghut.

Demzufolge muss man diese Taghut ablehnen, Takfir auf sie machen und sie entsprechend der eigenen Kraft bekämpfen. Ebenfalls ist der Takfir auf diejenigen erforderlich, die keinen Takfir auf diese Taghut machen. Denn dadurch, dass sie den Takfir auf die Taghut unterlassen, sich nicht von ihnen distanzieren oder ihnen nicht den Gehorsam verweigern, werden sie selbst zu Kuffar. Folglich muss man diese Personen als Kuffar ansehen, da man sonst selbst zu einem Kafir werden würde. Der Grund, warum sie Kuffar sind, ist die Tatsache, dass sie den Taghut nicht abgelehnt und somit die erste Bedingung des Islams nicht erfüllt haben. Schließlich ist das Erfüllen dieser Bedingung für alle, die in den wahren Islam eintreten wollen, unerlässlich.


[1]al-Baqara: 275