Arten der Ibada: 1. Der Gehorsam (Ta’at)

Um Seiner selbst willen darf man nur Allah gehorchen. Denn nur Er ist der einzig anbetungswürdige Gott und nur Er allein richtet mit Wahrheit und Gerechtigkeit.  Anderen außer Allah (swt) darf nur für Allah (swt) Gehorsam geleistet werden und nicht um ihrer selbst willen. Denn falls man einem Geschöpf um seiner selbst willen gehorcht, hätte man ihm dadurch gedient und ihn neben Allah (swt) zu einem weiteren Gott angenommen. 

Allah (swt) sagt:

»Die Juden haben ihre Rabbiner (Gelehrte) und die Christen ihre Priester statt Allah zu Herren genommen (indem sie ihnen gehorchten, wenn sie die Verbote Allahs erlaubten oder die Erlaubnisse Allahs verboten). Die Christen haben auch (Isa) den Messias, den Sohn Maryams zum Gott genommen. Obwohl ihnen von Allah (und von allen Gesandten, einschließlich Isa) befohlen wurde, nur Allah, Dem Einzigen zu dienen und außer Ihm nichts anzubeten. Es gibt keinen anbetungswürdigen Gott außer Ihm. Er ist fern von dem, was sie Ihm beigesellen (sowie von allen Mangelhaftigkeiten, nichts ist Ihm in irgendeiner Hinsicht gleich, Er ist in Seinem Wesen, Seinen Taten und Seinen Eigenschaften einzig und nur Ihm gebührt die Anbetung)[1]  

Adiyy bin Hatem (ra) sagte:

»Ich ging zum Gesandten Allahs (saws) und trug dabei noch ein Kreuz aus Gold. Als er mich sah, sagte er:

›O Adiyy! Werfe diesen Götzen weg, den du um den Hals trägst!‹

Ich warf es sofort weg. Er las gerade den Vers at-Tauba: 31. Nachdem er ihn zu Ende gelesen hatte, sagte ich zu ihm:

›Wir beteten sie doch nicht an!‹

Er sagte:

›Wenn sie das Erlaubte Allahs verboten und Seine Verbote erlaubten, habt ihr ihnen dabei nicht gehorcht?‹

Ich antwortete:

›Ja.‹

Daraufhin sagte der Gesandte Allahs (saws):

›Auf diese Weise haben sie sie angebetet.‹«[2]

Der Gehorsam, den der Islam untersagt

a) Der Gehorsam, der Kufr ist:

Dies ist der Glaube daran, dass ein Geschöpf den Gehorsam um seiner selbst willen verdient, unabhängig von seinen Eigenschaften und seinem Status. D.h. man glaubt daran, dass man ihm gehorchen muss und es dabei keine Rolle spielt, ob seine Befehle oder Verbote der Wahrheit entsprechen oder nicht.  Diese Art des Gehorsams ist Kufr. Denn hier wird eine Eigenschaft Allahs einem Geschöpf zugesprochen.  Eine andere Art des Gehorsams, die zum Austritt aus dem Islam führt, ist es, den Muschrikin und Kuffar in Angelegenheiten des Schirks und Kufrs zu folgen oder sie gegen die Muslime zu unterstützen. Auch ist es Kufr, ihnen dabei zu gehorchen, wenn sie etwas erlauben, was Allah verboten hat, oder etwas verbieten, was Allah erlaubt hat.

b) Der Gehorsam, der Haram ist:

Bei dieser Art des Gehorsams wird einer Person bezüglich eines Verbotes gehorcht, ohne selbst das Verbot zu erlauben. Wenn jemand einem anderen befiehlt, Alkohol zu trinken und dieser ihm gehorcht, unter der Bedingung, dass er es nicht für erlaubt erklärt und es nicht als etwas gutes und schönes betrachtet, so ist das kein großer Kufr, jedoch eine große Sünde.  Für den Fall jedoch, dass dem Muslim befohlen wird, eine Pflicht zu unterlassen oder gegen ein Verbot zu verstoßen und der Befehlende dabei die Pflicht oder das Verbot geringschätzt, sie als unnötig erachtet oder glaubt, dass das Gegenteil richtig sei, so wäre diese Form des Gehorsams Kufr.


[1] at-Tauba: 31

[2] Tafsir al-Baghawi, Band: 3, S. 285