Heutzutage könnten einige Menschen, die von sich behaupten Muslime zu sein, folgenden Einwand vorbringen:
»Leider wird in diesem Land nicht mit dem Buch Allahs und der Sunna Seines Gesandten regiert. Wenn wir nicht vor die Gerichte der Taghut ziehen, werden wir unsere Rechte nie bekommen. Daher müssen wir die Gerichte der Taghut aufsuchen und unsere Rechte einklagen. Obendrein akzeptieren wir diese Gerichte innerlich nicht und sehen diese auch als Taghut an. Damit unsere Rechte nicht verloren gehen, sind wir gezwungen, so zu handeln. Deswegen ist es erforderlich, dass wir uns von ihnen richten lassen. Wie kann es demnach sein, dass wir zu Kuffar werden, obwohl wir mit dem Herzen nicht an diese Taghut glauben und unsere Absichten und unsere Herzen rein und aufrichtig sind und nicht einmal die Rede davon sein kann, dass wir mit dieser Tat Allah (swt) etwas beigesellen und andere Gesetze außer der Scharia Allahs akzeptieren?«
Diesen Menschen entgegnen wir:
»Wenn jemand euch gewaltsam euer Eigentum nehmen und zu euch sagen würde: »Falls ihr euer Eigentum zurückhaben wollt, dann müsst ihr einen Teil eures Gebets nicht für Allah (swt), sondern für mich verrichten und einen Tag nicht um Allahs, sondern um meinetwillen fasten«, würdet ihr das etwa tun? Und für den Fall, dass ihr es tut, würdet ihr dann noch Muslime bleiben?
Bestimmt werdet ihr antworten:
»Selbstverständlich bleiben wir dann keine Muslime, denn das Gebet und das Fasten gehören zur Ibada, die niemandem außer Allah (swt) gebühren. Wer diese anderen außer Allah (swt) widmet, hätte Ihm dadurch Partner beigesellt. Er hätte sein Gebet und sein Fasten jemandem gewidmet, der sich als Gott sieht.«
Möge Allah (swt) euch rechtleiten. Habt ihr euch denn nie gefragt, warum Allah (swt) es verboten hat, sich vor etwas anderem außer der Scharia Allahs richten zu lassen? Und warum Er über all jene, die sich vor etwas anderem richten lassen, das Urteil des klaren Irrtums und des Kufr gefällt und diese Menschen als Diener des Taghuts bezeichnet hat? Allah (swt) als einzigen Gesetzgeber anzuerkennen und sich vor dem Quran und der Sunna richten zu lassen, gehören ebenso zu den fundamentalen Ibada-Arten, wie das tägliche Pflichtgebet und das Fasten.
Die Anerkennung der Gesetze oder der Gerichtsbarkeit anderer außer der Allahs, ob ganz oder auch nur teilweise, wäre genauso schwerwiegend, wie zu anderen außer Allah (swt) das tägliche Pflichtgebet zu verrichten oder um ihrer willlen zu fasten oder zur Kaaba zu pilgern. Zumal uns Allah (swt) mitteilt, dass die alleinige Entscheidungsgewalt und das alleinige Recht auf Rechtsprechung einzig und allein nur Ihm gehören. Weder bei großen noch bei kleinen Angelegenheiten akzeptiert Allah (swt) in Seiner Entscheidung einen Partner neben Sich. Diese Ibada gebührt nur Ihm allein. Folglich ist es keinesfalls erlaubt, dieses Recht anderen außer Allah (swt) zuzusprechen.
Allah (swt) sagt:
»Gewiss, die Entscheidung gehört allein Allah. Er hat euch befohlen, nicht anderen, sondern nur Ihm zu dienen. Das ist die richtige Religion! Die meisten Menschen wissen jedoch nicht (dass die Befugnis der Entscheidung bei Allah liegt).«[1]
Falls ihr behauptet, dass ihr dem Taghut keine Liebe zeigt und diesen ablehnt, obwohl ihr euch von ihm richten lasst, so widerspricht eure Tat eurer Behauptung. Denn würdet ihr den Taghut wirklich ablehnen und hassen, würdet ihr unter keinen Umständen vor dessen Gerichte ziehen, auch wenn euch euer Recht gewaltsam genommen wird. Gewiss ist die Versorgung von Allah (swt) und niemand außer Ihm hat die Kraft, sie zu mehren oder zu mindern. Im Vordergrund steht nicht, dass einem Unrecht geschieht oder das Eigentum verloren gehen könnte. Es geht darum, dass man durch das Anerkennen einer anderen Gerichtsbarkeit eine Ibada, die nur Allah (swt) gebührt, zu einem anderen verrichtet und dass man damit ein Recht Allahs, das nur Ihm gebührt, auch anderen zuspricht und sie dadurch Allah (swt) gleichstellt. Und dies ist eindeutig Kufr und Schirk.
In Nisa 60 weist Allah (swt) den Glaubensanspruch solcher Menschen zurück und akzeptiert sie nicht als Muslime, obwohl sie behaupten, an das zu glauben, was dem Gesandten Allahs offenbart wurde, da sie bereit sind, etwas zu tun, das mit dem wahren Glauben unvereinbar ist. Schließlich können wahrer Glaube und das Verlangen eines Urteils vom Taghut nicht zugleich im Herzen eines Muslims existieren. Denn wer den wahren Glauben besitzt, würde nicht im Geringsten daran denken, vor die Gerichte der Taghut zu ziehen.
Allah (swt) sagt:
»O Muhammad, sieh dir den Widerspruch der Heuchler an (die nicht in wahrer Bedeutung den Iman angenommen haben)! Obwohl sie behaupten, an das zu glauben, was zu dir herabgesandt wurde und was vor dir herabgesandt wurde, wollen sie sich vor dem Taghut richten lassen (vor jenen, die mit etwas anderem richten als der islamischen Scharia). Doch ihnen wurde befohlen, den Taghut (in all seinen Formen)abzulehnen (um in den Islam eintreten zu können). Der Schaytan jedoch will sie tief in die Irre (in den großen Schirk)führen (indem er sie glauben lässt, weiterhin als Muslime zu gelten, auch wenn sie sich vor dem Taghut richten lassen und ihn nicht ablehnen).«[2]
Dieser Qur’anvers zeigt deutlich, dass der Satan diejenigen irreführen will, die vor die Gerichte der Taghut ziehen wollen. Er flüstert ihnen ein, dass ihr Glaube dadurch nicht ungültig wird und sie trotzdem Muslime bleiben. Auf diese Weise verführt er sie und schmückt ihnen diese Tat aus. Dies ist die Bedeutung von: »Der Schaytan jedoch will sie tief in die Irre führen.«
Schaikh Sulayman Ibn Sahman sagt:
»[…] Zweitens: Nachdem du nun gelernt hast, dass es eine Verleugnung des Glaubens ist, vor die Gerichte der Taghut zu ziehen, wird dir folgendes gesagt; Allah (swt) sagt in Seinem Buch, dass der Schirk schlimmer ist als Töten:
»Die Fitna (Allah Teilhaber beizugesellen) ist schlimmer, als das Töten.«[3]
»Die Fitna (Allah Teilhaber beizugesellen) ist eine größere Sünde, als zu töten.«[4]
Mit dem Wort »Fitna« ist hier Kufr und Schirk gemeint. Wisse! Wenn sich alle Menschen, ob sie nun in der Wüste oder in der Stadt leben, so lange bekämpfen würden, bis alle umkämen, wäre dies ein geringeres Übel, als wenn sie sich für die Schlichtung ihres Streits einen Taghut zum Richter nehmen würden, der sich der islamischen Scharia widersetzt und mit anderen Gesetzen urteilt.
Drittens: Wenn die Streitigkeiten nur weltlicher Natur sind, aber das Aufsuchen dieser Gerichte Kufr ist, wie kann es dann sein, dass du für weltliche Dinge Kufr begehst? Folglich ist niemand ein Mu‘min, dem Allah (swt) und Sein Gesandter nicht lieber sind als alles andere auf dieser Welt. Ebenso ist niemand ein Mu‘min, dem der Gesandte Allahs (saws) nicht lieber ist als die eigenen Kinder, der eigene Vater und alle anderen Menschen zusammen. Auch wenn dir deine ganze Welt genommen wird, ist es dir nicht erlaubt, dich vom Taghut richten zu lassen. Falls du vor die Wahl gestellt wirst, entweder deinen gesamten Besitz abzugeben oder vor das Gericht der Taghut zu treten, dann ist es deine Pflicht, dein Hab und Gut zu opfern und nicht vor deren Gericht zu ziehen.«[5]
[1]Yusuf: 40
[2]an-Nisa: 60
[3]Baqara: 191
[4]Baqara: 217
[5]Ad-Duraru’s Saniya, S. 275
[6]Muhammad: 25-28