Allah (swt) sagt:
»Und euer Herr sagte: „O ihr Menschen! Verrichtet eure Ibadah und (in Zeiten der Bedürftigkeit) eure Bitten nur zu Mir (und stellt Mir nichts zur Seite), damit Ich euch das gebe, worum ihr gebeten habt. Und wisset, wer aus Hochmut die Ibadah und die Bitten nicht allein zu Mir verrichtet, wird (im Jenseits) gewiss erniedrigt in die Hölle eintreten.«[1]
Der Gesandte Allahs (saws) sagte:
»Das Bittgebet ist das Haupt der Ibada.«
Ferner:
»Das Bittgebet ist eine Ibada.«[2]
Allah (swt) hat den Menschen befohlen, die Bittgebete nur zu Ihm zu verrrichten und versprach ihnen in diesem Fall, ihre Bittgebete zu erhören. Beides zeigt, dass das Bittgebet eine Ibada ist. Zudem ist es die höchste Form der Ibada. Ein Muwahhid richtet seine Bittgebete allein an Allah (swt). Hier stellt sich die Frage: Wird jeder, der andere außer Allah (swt) anruft, ein Muschrik? Dies hängt von der Person ab. Wenn sie in einer Sache, die allein nur in Allahs Macht liegt, jemand anderen anruft, so wird sie zum Muschrik. Z.B.: Falls jemand einen Toten anruft, damit dieser zwischen ihm und Allah (swt) als Vermittler fungiert, so dass Allah (swt) ihm Versorgung, Kinder oder Heilung für seine Krankheit beschert oder einen Schaden von ihm abwendet, hätte er großen Schirk begangen. Denn Tote anzurufen ist großer Schirk – auch dann, wenn man die Toten um etwas bittet, wozu sie zu Lebzeiten fähig gewesen wären, wie z.B. um Geld. Einen Lebenden um etwas zu bitten, wozu er in der Lage ist, ist erlaubt. Wie z.B. einen lebenden Menschen um Geld zu bitten.
[1] Mu’min/Ghafir: 60
[2] Tirmidhi, Abu Dawud, Ibn Maja