11. Die Furcht vor einer Person um ihrer selbst willen (Khaschya)

Khauf ist die Furcht vor einem Schaden, der z.B. durch eine Person zugefügt werden könnte, Khaschya hingegen ist nicht die Furcht vor dem Schaden, sondern die Furcht vor der Person selbst.

Z.B., wenn dich jemand töten möchte und du dich deswegen fürchtest, so ist das Khauf. Doch wenn du dich nicht vor seiner Tat fürchtest, sondern vor der Person selbst, dann ist das Khaschya.

Allah (swt) sagt:

»Sie wahren das, was Allah ihnen zu wahren befohlen hat, haben Khaschya vor ihrem Herrn und Khauf vor einer schlimmen Abrechnung (im Jenseits), für das, was sie (auf der Erde) getan haben.«[1]

In diesem Vers hat Allah (swt) die Khaschya auf Sich bezogen und den Khauf auf das Resultat der Abrechnung.

Allah (swt) sagt:

»Gewiss, diejenigen, die in Khaschya vor ihrem Herrn sind, obwohl sie an Ihn glauben und das ausführen, was Er von ihnen verlangt.«[2]

Es gehört zum Tauhid, dass man nur Allah (swt) um Seiner selbst willen fürchtet und niemanden sonst. Die Furcht vor Toten oder sonstigen leblosen Geschöpfen um ihrer selbst willen ist großer Schirk.


[1]  ar-Ra’d: 21

[2] al-Mu’minun: 57