Der Mu’min ist des Mu’mins Bruder

Der Gesandte Allahs (saws) sagte:

»Der Mu’min ist des Mu’mins Bruder. Er stillt seine Bedürfnisse und hilft ihm dabei, etwas Verlorenes wiederzufinden. In seiner Abwesenheit schützt er seinen Besitz und seine Familie.«[1]

Das Eigentum, das Leben und die Ehre eines Mu‘min sind für den anderen Mu’min unantastbar. Der Mu’min achtet auf das Recht seines Bruders und enthält es ihm nicht vor. Er beschützt ihn, bevorzugt ihn, wünscht ihm nur Gutes und vollbringt für ihn stets gute Taten, während er ihm fortwährend das Gute empfiehlt.

Der Gesandte Allahs (saws) sagte:

»Der Mu’min ist des Mu’mins Bruder. Keiner von euch darf den Kauf derselben Ware anstreben, die sein Bruder zu kaufen beabsichtigt, noch darf er um die Hand einer Frau werben, deren Verlobung mit seinem Bruder bevorsteht.«[2]

Hasan al-Basri (ra) sagte:

»Ich kenne Menschen, die 40 Jahre lang die Kinder ihrer Glaubensbrüder versorgt und finanziell unterstützt haben, nachdem diese fort waren.«[3]

Der Mu’min sollte seinem Glaubensbruder mindestens die gleiche Hilfe zukommen lassen, wie er es auch bei seinem leiblichen Glaubensbruder machen würde. Dies ist die einzige Weise, wie ein Mu’min einen anderen Mu’min behandeln sollte. 


[1]     Überliefert von Abu Hurayrah (ra) / Abu Dawud / Tabari / Der Sanad ist Sahih

[2]     Muslim

[3]     Abu Naim, Hilya