Beispiel zum Taghut: Der Dieb

Allah (swt) sagt:

»(O ihr Anführer der Muslime!) Schneidet dem Dieb und der Diebin für ihre Schuld als Strafe von Allah und als eine Lehre (um sie selbst und andere Menschen von diesem Verbrechen abzuhalten) die (rechte) Hand ab.«[1]

Mit einer klaren Offenheit, ohne die geringste Verhüllung, befielt uns Allah (swt) in diesem Qur’anvers, jedem Dieb, ob Mann oder Frau, die Hand als Strafe für ihr Vergehen abzuschneiden. Dies ist das Urteil Allahs über den Dieb und die Diebin, das bis zum Weltuntergang gültig ist, solange die Himmel und die Erde existieren.

Würde nun jemand dennoch, ganz gleich welche Eigenschaft und welchen Status er besitzt, andere Gesetze für Diebe erlassen, so hätte er das einzig Allah (swt) zustehende Recht auf Gesetzgebung auch sich selbst zugeschrieben. Mit dieser Anmaßung hätte er sich über die von Allah gesetzten Grenzen hinweggesetzt und wäre demzufolge zu einem Taghut geworden. Dabei spielt es keine Rolle, ob er nun sagt: »Die Diebe sollten besser eine Freiheitsstrafe bekommen, denn das Abschneiden der Hand ist nicht mehr zeitgemäß«, oder sogar behauptet, dass das Abschneiden der Hand nicht abschreckend genug sei und sich deswegen für die Hinrichtung einsetzt.

Wer auch immer über den Dieb ein anderes Urteil fällt als das Allahs, ist ein Taghut. Dabei ist es unwesentlich, ob er das Urteil erleichtert oder erschwert, sich offen dafür oder dagegen ausspricht. Tatsächlich hätte er sich selbst Allah (swt) gleichgestellt und sich die Eigenschaft des Schöpfers des Universums angemaßt und sich selbst das Recht, über die Menschen zu richten und für sie Gesetze zu erlassen, zugesprochen. Damit hätte er sich zu einem weiteren Gott neben Allah (swt) ernannt, selbst dann, wenn er das von sich selbst nie behaupten oder nie Aussagen tätigen würde wie »Ich bin ein Gott neben Allah« oder »Betet mich an, denn ich bin ein Gott!« Diese Person hätte durch dieses Handeln ihre Grenzen überschritten und wäre folglich zu einem Taghut geworden.

Wer nun solch einem Taghut folgt, keinen Takfir auf ihn macht oder keinen Takfir auf jene macht, die es ablehnen, auf den Taghut Takfir zu machen, wird zu einem Kafir, auch wenn er sich als Muslim bezeichnet, fastet, betet oder zur Kaaba pilgert. Der Grund, warum er ein Kafir ist, ist der, dass er den Taghut nicht ablehnt. Dabei befiehlt Allah (swt), ausnahmslos alle Arten des Taghuts abzulehnen und sich von ihnen abzukehren. Denn das ist eine notwendige Bedingung, um überhaupt in den Islam eintreten zu können. Ohne das Erfüllen dieser Bedingung würde einem keine islamische Handlung und kein Glaube auch nur im Geringsten nutzen.


[1]al-Ma’ida: 38