Arten der Ibada: 2. Sich richten lassen (Tahakum)

Zu den Ibada-Arten gehört es auch, sich richten zu lassen. Nur wenn der Mensch sich in allen Bereichen seines Lebens von der Scharia Allahs richten lässt, hätte er allein Allah (swt) gedient.  Wenn er sich jedoch von anderen Rechtssystemen statt der Scharia richten lässt, hätte er diesen gedient und somit Allah Partner beigesellt.  Dabei ist es unwesentlich, um was für Gesetze oder Angelegenheiten es sich hierbei handelt. Denn das Recht, zu urteilen bzw. Gesetze zu erlassen sowie Maßstäbe zu setzen, sind die wichtigsten Eigenschaften einer Göttlichkeit.  Wer auch immer behauptet, eine dieser Eigenschaften zu besitzen, hätte auch behauptet, selbst ein Gott zu sein und sich damit Allah (swt) gleichgestellt.  Und wer die Behauptung dieser Person bestätigt und sich von ihr richten lässt, der hätte sie dadurch angebetet. Dabei spielt es keine Rolle, dass er diese Tatsache ablehnt oder es unwissentlich tut.

Allah (swt) sagt:

»Gewiss, die Entscheidung gehört allein Allah. Er hat euch befohlen, nicht anderen, sondern nur Ihm zu dienen. Das ist die richtige Religion! Die meisten Menschen wissen jedoch nicht (dass die Befugnis der Entscheidung bei Allah liegt)[1]


[1] Yusuf: 40