16. Das Opfern (Dhabh)

Allah (swt) sagt:

»So verrichte (stets mit Aufrichtigkeit) für Deinen Herrn das Gebet und schlachte ein Opfertier (beachte alle Gebote und Verbote Allahs und hüte dich davor, Ihm in der Ibada etwas beizugesellen)[1]

In diesem Vers befiehlt Allah (swt) Seinem Gesandten, Ihm ein Opfer darzubringen. Dies zeigt, dass das Opfern eine Ibada ist.

Der Gesandte Allahs (saws) sagte:

»Allah verflucht denjenigen, der für andere außer Ihm ein Opfer darbringt.«[2]

Auch dieser Hadith zeigt, dass das Opfern eine Ibada ist. Denn Allah (swt) verflucht all jene, die anderen außer Ihm Opfer darbringen. Das Opfern für Allah (swt) in der Absicht, Ihn zu verherrlichen und sich Ihm zu nähern, gehört zum Tauhid. Werden Opfer für Andere dargebracht, in der Absicht, sie zu verherrlichen oder sich dadurch ihnen oder Allah (swt) zu nähern, so ist dies großer Schirk, der den Tauhid zerstört.

Das Darbringen von Opfern geschieht aus zwei Gründen:

1) Das Opfern mit der Absicht sich dadurch einem Wesen zu nähern, damit dieses einem bezüglich Diesseits oder Jenseits Nutzen bringt oder einen vor Schaden bewahrt. 

2) Das Opfern mit der Absicht ein Wesen zu verherrlichen, weil man es von Herzen achtet und respektiert. 

Die Arten des Opferns für andere außer Allah (swt):

a) Das Opfern für die Jinn, um sich von Schaden ihrerseits zu schützen oder Hilfe von ihnen zu erhalten, wie z.B. das Aufheben eines Zaubers oder das Abwenden des Bösen Blickes. 

b) Das Opfern, um das Eigentum (z.B. ein neues Haus) vor der Bosheit der Jinn, vor Neid oder dem Bösen Blick zu schützen an einem dafür festgelegten Ort (z.B. vor dem Eingang des neuen Hauses).

c) Das Opfern für Allah (swt) vor einem Grab, um den Toten zu verherrlichen, ihm Respekt zu erweisen, von ihm im Diesseits und im Jenseits einen Nutzen zu erhalten oder ihn als Vermittler zwischen sich und Allah (swt) einzusetzen. 

Das Opfern für Allah (swt) in der Absicht, das Fleisch zu verteilen und den Lohn bestimmten Toten zu widmen, ist hingegen erlaubt. In diesem Fall findet das Opfern nur für Allah (swt) statt, ohne dass Ihm ein Toter beigesellt wird.

d) Das Opfern für Herrscher, Führer oder dergleichen, um diese zu verherrlichen, auf dass sie einem zu Reichtum oder höherem gesellschaftlichen Status verhelfen.

e) Das Opfern vor Herrschern, Führern oder dergleichen, wenn sie z.B. aus einem Flugzeug aussteigen oder in eine Ortschaft kommen, in der Absicht, sie dadurch zu verherrlichen. 

Wenn die Absicht beim Opfern darin besteht, jemandem Respekt zu erweisen und nicht darin, das Fleisch zu verzehren, dann hätte man diese Person angebetet. Wird das Tier jedoch an einem anderen Ort geschlachtet, mit der Absicht, jemanden zu bewirten, so ist dies erlaubt.

f) Das Nennen eines anderen Namens als den Allahs, während man ein Tier opfert, z.B. den Namen des Volkes, des Königs oder den Namen Jesu. Auch ist es nicht gestattet, bei der Schlachtung zuerst den Namen Allahs und anschließend einen anderen Namen zu erwähnen.


[1] al-Kauthar: 2

[2] Muslim